ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Anwendungsbereich der AGB

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Michaela Schmidtseder (im Folgenden „Coach“ genannt) und dem Coachee im Sinne der §§ 1151ff ABGB, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

b) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Coachee das allgemeine Angebot des Coachs durch schlüssiges Handeln annimmt und sich zum Zweck des Coachings an den Coach wendet.

c) Der Coach behält sich das Recht vor, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht zu erwarten ist, es um Beschwerden geht, die der Coach aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall behält der Coach seinen Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung erbrachten Leistungen.

§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrags

Der Coach erbringt seine Dienstleistungen gegenüber dem Auftraggeber in Form der Anwendung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten im ziel- und lösungsorientierten Coaching. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht garantiert werden. Der Vertragsgegenstand ist daher die Erbringung der vereinbarten Coachingleistung, nicht die Erreichung eines bestimmten Ziels des Auftraggebers. Coaching ist keine Psychotherapie und ersetzt diese nicht. Der Auftraggeber trägt während des gesamten Coachingprozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während als auch außerhalb der Coachingtermine. Die Teilnahme an einem Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

§ 3 Mitwirkung des Coachees

a) Der Coachee ist nicht verpflichtet, aktiv mitzuwirken. Der Coach ist jedoch berechtigt, das Coaching abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Coachee Beratungsinhalte ablehnt, erforderliche Auskünfte zur Auftragsklärung unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Methoden und Interventionen vereitelt.

b) Der Coachee erkennt an, dass er während des Coachings, sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen, in vollem Umfang selbst für seine körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich ist.

c) Der Coachee erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge des Coachings von ihm durchgeführt werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

§ 4 Honorierung

a) Der Coach hat für seine Dienstleistungen einen Honoraranspruch. Die Honorare sind im Voraus zwischen Coach und Coachee vereinbart worden und sind im Coachingvertrag aufgeführt. Alle anderen Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.

b) Die Honorare sind jeweils zur Hälfte vor und nach jeder 1:1-Coaching-Einheit vom Coachee per Überweisung innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Der Coachee erhält eine Rechnung gemäß § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

c) Sollte ein fest vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % der Gesamtgebühr zu bezahlen. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wurde oder der Coachee (z. B. durch Erkrankung oder Unfall) nachweislich am Erscheinen gehindert ist.

§ 5 Vertraulichkeit des Coachings

a) Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken des festgelegten Coachings zu verwenden.

b) Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm schriftlich ausgehändigt wurden oder die er persönlich aufgezeichnet hat, so zu verwahren, dass kein außenstehender Dritter Zugang dazu erhalten kann.

§ 6 Rechnungsstellung

Die Rechnungen, die der Coachee nach § 4 Absatz 2 erhält, enthalten grundsätzlich folgende Angaben:

Vollständiger Name und Anschrift des Coachs, vollständiger Name und Anschrift des Coachees, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, Leistungsangebot, Zeitpunkt der Leistung, Art und Umfang des Coachings, Höhe des Honorars für die Einzelleistung, (Gesamtbetrag), ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung.

§ 7 Kündigung

a) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit fristlos gekündigt werden.

b) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§ 8 Rückforderungen

a) Bei Austritt aus dem Vertrag kann vom Coachee kein Recht abgeleitet werden, gezahlte Honorare zurückzufordern (s. § 4).

b) Vom Coachee unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.

§ 9 Datenschutz / Verschwiegenheit

a) Der Coach ist berechtigt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten und speichern zu lassen.

b) Der Coach ist verpflichtet, außerhalb gesetzlicher Zeugenpflichten keine Informationen über den Coachee an Dritte weiterzugeben; es sei denn, diese sind bereits öffentlich bekannt oder der Coach wurde von seiner vertraglichen Schweigepflicht entbunden.

c) Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich zu Zwecken des vertraglich festgelegten Coachings zu verwenden.

d) Aufzeichnungen aller Art sind so zu verwahren, dass außenstehende Dritte keinerlei unbefugten Zugang bekommen.

e) Diese Verpflichtungen gelten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

f) Es gilt die Datenschutzerklärung: https://www.michaelaschmidtseder.com/datenschutz

§ 10 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrags oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.